Rechtsschutz und PKV

Nicht alle Rechtsfälle sind durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt. Dennoch ist das Leistungsspektrum der Rechtschutzversicherung sehr groß. Jedoch hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Streitfälle im Bezug auf Erstellung von Gebäuden, Bauherrenstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht von der Rechtschutzversicherung geleistet werden müssen. Darüber hinaus hat jeder Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen auch noch eigene Leistungsausschlussklauseln hinterlegt. Lehnt der Rechtschutzversicherer eine Leistung ab, besteht ebenfalls Kündigungsrecht. Dagegen muss der Versicherer alle vereinbarten Rechtsbereiche abdecken. Dazu gehören Arbeitnehmerrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Jedoch, dass sei hier ausdrücklich erwähnt, übernimmt die Rechtschutzversicherung keine Bußgelder, Ordnungsstrafen und Geldstrafen, die nach Strafprozessen festgelegt werden. Zu ordnungsgemäßen Leistungen zählen die Anwaltsgebühren, Gerichtskosten sowie im Zusammenhang mit einem Prozess stehende Gutachterhonorare, Strafkautionen und eventuellen Rechercheaufwendungen. Einige Rechtschutzversicherungen bieten darüber hinaus zusätzliche Serviceleistungen wie die Anwaltsfindung oder die Honorarüberprüfungen an. Denn Anwälte dürfen nicht einfach irgendwelche Honorare verlangen.

http://www.pkv-capital.de/

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